Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie – B27, Bodelshausen (L 389) – Nehren (L 394)

Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie – B27, Bodelshausen (L 389) – Nehren (L 394)

Für die Planung einer Umgehungsstraße auf den Gemarkungen Ofterdingen, Mössingen und Nehren wurde die GefaÖ vom Regierungspräsidium Tübingen beauftragt, einen wasserrechtlichen Fachbeitrag nach §27 und §47 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu erstellen. Dieser soll sicherstellen, dass durch das Vorhaben keine Verschlechterung relevanter Wasserkörper zu erwarten ist („Verschlechterungsverbot“) und die Verbesserung relevanter Wasserkörper nicht verhindert wird („Verbesserungsgebot“).

GefaÖ Leistungen

  • Beschreibung des Vorhabens und der vorhabenbedingten Wirkungen auf Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper auf Grundlage der vorhandenen technischen Planung und Entwässerungsplanung zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der EG-WRRL
  • Beschreibung des Ausgangszustands der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper hinsichtlich der nach EG-WRRL relevanten Qualitätskomponenten sowie etwaiger Vorbelastungen, der Gewässerkategorie und des Referenzzustandes anhand vorhandener Steckbriefe
  • Berechnungen zum Tausalzeintrag sowie zum Eintrag von verkehrsbürtigen Schadstoffen
  • Auswirkungsprognose mittels Prüfung des Verschlechterungsverbots bzw. des Verbesserungsgebots für alle betroffenen Wasserkörper
  • Darstellung und Bewertung von Ausgleichsmöglichkeiten bzw. Vermeidungsmaßnahmen

Auftraggeber

Regierungspräsidium Tübingen