Ökologische Fachgutachten

Werden im Rahmen der Genehmigungsplanung Fachgutachten notwendig – z.B. zum speziellen Artenschutz (Verbotstatbestände nach §44 BNatschG) – übernehmen wir mit unserem erfahrenen Team mit vielseitiger Expertise die entsprechende Ausarbeitung. Fachgutachten, wie sie z.B. im Rahmen der geplanten Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gefordert sind, gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum. Je nach Aufgabenstellung führen wir Kartierungen von Biotoptypen und Flora sowie Untersuchungen zu verschiedenen projektrelevanten Tiergruppen durch. Für besondere Fragestellungen arbeiten wir auch mit externen Spezialistinnen und Spezialisten zusammen.

Unser Leistungsspektrum in diesem Bereich beinhaltet:

  • FFH-Vorprüfungen und Verträglichkeitsstudien
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP)
  • Planung und Monitoring artenschutzrechtlicher Maßnahmen
  • Fischbestandsuntersuchungen
  • Erfassungen von Makrozoobenthos
  • Chemische und biologische Gewässeruntersuchungen
  • Monitoring von CEF- und FCS-Maßnahmen mit Risikomanagement
  • Faunistische Erfassungen, z.B. Avifauna, Reptilien, Amphiben, Insektenfauna
  • Biotoptypenkartierung
  • Erfassung der Flora

Ihre Kontaktpersonen für Ökologische Fachgutachten: