Monitoring von Feldlerchen und Wiesenschafstelzen in Sinsheim als Erfolgsprüfung von Maßnahmen zum speziellen Artenschutz
Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Sinsheim-Süd" waren erhebliche Auswirkungen insbesondere auf europarechtlich geschützte Vogelarten ermittelt worden. Durch die Bebauung der Flächen waren rund 16 Reviere der Feldlerchen vernichtet worden, was Verbotstatbestände nach dem BNatSchG (§ 44 (1) Ziffer 1 bis 3 BNatSchG) ausgelöst hatte. Zur Kompensation möglicher Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wurden seit 2009 mehrere Ausgleichsmaßnahmen im Umland der Sinsheimer Stadtgemarkung realisiert.
Im Auftrag der Stadt Sinsheim kontrollierte und dokumentierte die GefaÖ im Zuge des Monitorings, wie die Ausgleichsmaßnahmen (Anlage von Lerchenfenstern sowie von Blühstreifen bzw. Extensivierungsflächen) in den Jahren 2014 bis 2020 von Feldlerchen (Alauda arvensis) und Wiesenschafstelzen (Motacilla flava) angenommen wurden.
Das Kartiergebiet umfasste 12 Flächen die westlich, südlich und südöstlich von Sinsheim liegen. Die Flächen befinden sich in den Gemarkungen der Gemeinden Eschelbach, Dühren, Hilsbach, Ittlingen, Reihen, Waldangelloch und der Stadt Sinsheim. Vier der Untersuchungsflächen wurden als Kontrollflächen in den Gemarkungen Hilsbach, Sinsheim und Waldangelloch untersucht. Auf diesen Flächen fanden keine lebensraumaufwertenden Maßnahmen für die Feldlerchen bzw. Wiesenschafstelzen statt.
GefaÖ Leistungen
- Jährliches Monitoring der auf den Maßnahmeflächen vorkommenden Feldlerchen und Wiesenschafstelzen (Revierkartierung)
- Beurteilung des Erfolgs der Ausgleichsmaßnahmen